EU-Recht / Aufenthaltsrecht
Das Aufenthaltsrecht wird unterrichtet anhand der EU-Rechtsakte zum Schengener Visa- und Einreisesystem.
Rechtsakte der Europäischen Union für die Einreise von Drittstaatsangehörigen an der Schengen-Außengrenze
Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex),
ABl.-EU L 77/1 vom 23.03.2016
Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Dritländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, ABl.-EU L 303/39 vom 28.11.2018 (EUVisaVO)
Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226 und (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817, ABl.-EU L v. 22.05.2024 (Screening-VO)
Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und EU (2024/1350 ..., ABl.-EU L v. 22.05.2024 (Eurodac-VO)
Verordnung (EU) 2025/1534 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2025 über befristete Abweichungen von Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/2226 und (EU) 2016/399 in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems, ABl.-EU L v. 23.07.2025
Staatenlisten
EU-Staaten
sind
Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland | Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen | Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Republik Zypern |
EWR-/EFTA-Staaten,
die nicht der EU angehören, aber über Assoziierungsabkommen an Rechtsakten der EU teilnehmen, sind
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz
EU-/EWR-Staatsangehörige: Anwendung FreizügG/EU
Staatsangehörige der Schweiz: Anwendung § 28 AufenthV, FreizügigkAbk EU/CH
Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland:
- Anwendung Austrittsabkommen EU / GB, § 16 FreizügG/EU
- ansonsten rechtliche Behandlung als Drittstaatsangehörige
EU-Beitrittskandidaten
sind die Drittstaaten
Albanien Herzegowina Georgien Republik Moldau | Montenegro Nordmazedonien Serbien Türkei Ukraine |
Potenzieller Beitrittskandidat ist die Republik Kosovo
Schengen-Vollanwenderstaaten
sind
Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Island Italien | Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Österreich | Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn |
Schengen-Teilanwenderstaat ist die Republik Zypern
Stand Februar 2025