Till Mehrings 

Hochschule Bund

EU-Recht / Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht wird unterrichtet anhand der EU-Rechtsakte  zum  Schengener Visa- und Einreisesystem. 


Rechtsakte der Europäischen Union für die Einreise von Drittstaatsangehörigen an der Schengen-Außengrenze


Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex),

ABl.-EU L 77/1 vom 23.03.2016


Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Dritländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, ABl.-EU L 303/39 vom 28.11.2018 (EUVisaVO)


Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226 und (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817, ABl.-EU L v. 22.05.2024 (Screening-VO)


Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und EU (2024/1350 ..., ABl.-EU L v. 22.05.2024 (Eurodac-VO)


Verordnung (EU) 2025/1534 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2025 über befristete Abweichungen von Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/2226 und (EU) 2016/399 in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems, ABl.-EU L v. 23.07.2025


Staatenlisten


EU-Staaten

sind

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Kroatien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweden

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Ungarn

Republik Zypern

EWR-/EFTA-Staaten,

die nicht der EU angehören, aber über Assoziierungsabkommen an Rechtsakten der EU teilnehmen, sind


Island

Liechtenstein

Norwegen

Schweiz


EU-/EWR-Staatsangehörige: Anwendung FreizügG/EU

Staatsangehörige der Schweiz: Anwendung § 28 AufenthV, FreizügigkAbk EU/CH

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland:

- Anwendung Austrittsabkommen EU / GB, § 16 FreizügG/EU

- ansonsten rechtliche Behandlung als Drittstaatsangehörige


EU-Beitrittskandidaten

sind die Drittstaaten

Albanien
Bosnien und

     Herzegowina

Georgien

Republik Moldau

Montenegro

Nordmazedonien

Serbien

Türkei

Ukraine


Potenzieller Beitrittskandidat ist die Republik Kosovo



Schengen-Vollanwenderstaaten

sind

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Island

Italien

Kroatien

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweden

Schweiz

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Ungarn

Schengen-Teilanwenderstaat ist die Republik Zypern


Stand Februar 2025